Reihenhaus Nürnberg - immquadrat
 
EIGENTUMSÜBERTRAGUNG
 

Zunächst müssen wir unterscheiden zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über einen Gegenstand und Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über einen Gegenstand.

Wenn ich also einen Kugelschreiber kaufe und diesen an einen Kollegen verleihe so bin ich Eigentümer des Kulis, Besitzer aber ist mein Kollege.

Diese Unterscheidung ist ganz wichtig um zu verstehen wie die Eigentumsübertragung bei einer Immobilie funktioniert, die man nicht einfach so übergeben kann.

Eigentum an einer Immobilie erwirbt man regelmäßig mit Einigung über die Eigentumsübertragung (der sogenannten Auflassung) und Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Das heißt, dass als erstes eine Vereinbarung zum Eigentumsübergang (Auflassung) im Kaufvertrag geschlossen werden muss.

Und dann muss die Eintragung im Grundbuch erfolgen damit das Geschäft perfekt ist! Wann erreicht man jetzt aber den Besitz an der Immobilie?

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