|
|
 |

 |
Zunächst müssen wir unterscheiden zwischen Eigentum und Besitz.
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über einen Gegenstand und Besitz
ist die tatsächliche Herrschaft über einen Gegenstand.
Wenn ich also einen Kugelschreiber kaufe und diesen an einen Kollegen
verleihe so bin ich Eigentümer des Kulis, Besitzer aber ist mein
Kollege.
Diese Unterscheidung ist ganz wichtig um zu verstehen wie die
Eigentumsübertragung bei einer Immobilie funktioniert, die man nicht
einfach so übergeben kann.
Eigentum an einer Immobilie erwirbt man regelmäßig mit Einigung über
die Eigentumsübertragung (der sogenannten Auflassung) und Eintragung
des neuen Eigentümers im Grundbuch. Das heißt, dass als erstes eine
Vereinbarung zum Eigentumsübergang (Auflassung) im Kaufvertrag
geschlossen werden muss.
Und dann muss die Eintragung im Grundbuch erfolgen damit das Geschäft
perfekt ist! Wann erreicht man jetzt aber den Besitz an der Immobilie?
Weiter zu Besitz/Nutzen/Lasten
|
|
|
|