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Wenn Sie eine Wohnung kaufen erwerben Sie mehrere Dinge gleichzeitig:
1. Den sogenannten Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum wie beschrieben
2. Das Sondereigentum an Ihrer Wohnung
3. Die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Dies berechtigt Sie dazu einmal pro Jahr an der ordentlichen
Eigentümerversammlung teilzunehmen und über gemeinschaftliche Belange
wie z. B. die Errichtung eines Müllhauses, eines neuen
Treppenhausanstriches oder die Höhe des Hausgeldes abzustimmen.
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