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Kaufen Sie ein einzelnes Grundstück oder Einfamilienhaus, so kann Ihnen als Eigentümer keiner reinreden. Grenzen werden Ihnen hierbei lediglich durch das Gesetz (Nachbarrechte) auferlegt.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung verhält sich das etwas anders. Das Haus teilt sich in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Maßgeblich hierfür ist die Teilungserklärung.
Unter Sondereigentum versteht man im weitesten Sinne Ihre Wohnung. Gemeinschaftseigentum sind alle Bauteile, die allen Eigentümern zur Verfügung stehen, z. B. die Heizung, Flure, Hof, Hauseingangstür, usw.
Außerdem sind Sie Mitglied in der Eigentümergemeinschaft.
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