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Jeder Kaufvertrag setzt sich aus zwei übereinstimmenden
Willenserklärungen zusammen. Der Käufer möchte ein bestimmtes Objekt zu
einem vereinbarten Preis kaufen und der Verkäufer möchte dieses Objekt
zu genau diesem Preis verkaufen.
Neben der Bestimmung des exakten Kaufgegenstandes und des Preises gibt
es noch zahlreiche weitere Bestimmungen in Immobilien-Kaufverträgen.
Wann gehen Besitz/Nutzen/Lasten auf den Käufer über? Wann ist die
Kaufpreisfälligkeit? Kaufen Sie das Objekt "wie es steht und liegt"
oder werden Garantien gegeben? Existieren altrechtliche
Dienstbarkeiten oder Wohnrechte? Gibt es Beschlüsse der
Eigentümergemeinschaft die Sie beachten müssen? All dies klären der
Notar und wir gerne mit Ihnen.
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