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Bei einer Mietwohnung rechnet der Vermieter jährlich über die angefallenen Betriebskosten ab. Jeden Monat bezahlen Sie für Müllgebühren, Allgemeinstrom, Hausmeister und Kanalgebühren einen Abschlag an den Vermieter.
Diese Nebenkosten fallen in einer Eigentumswohnanlage ebenfalls an. Zu einer ordentlichen Verwaltung gehört es deshalb, dass der Wohnungseigentumsverwalter auf diese Gebühren eine Vorauszahlung verlangt. Diese wird Hausgeld oder Wohngeld genannt.
Natürlich wird am Jahresende über die Zahlungen abgerechnet.
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