Reihenhaus Nürnberg - immquadrat
 
BESITZ/NUTZEN/LASTEN
 

Um den Übergang des Besitzes zu regeln bedarf es einer Klausel im Kaufvertrag. So kann der Besitz mit einem bestimmten Datum übergehen oder vom Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers abhängig gemacht werden.

Eigentum verpflichtet! Das weiß jeder und deswegen geht bei einer Immobilie nicht nur der Besitz auf den neuen Eigentümer über, sondern der Eigentümer hat auch die Rechte aus dem Eigentum (Nutzen), z.B. die Einnahme von Miete und Pacht. Er hat aber auch die Pflichten zu tragen (Lasten), zu denen z.B. öffentliche Beiträge und Steuern gehören.

Deshalb spricht man bei Immobilienkäufen vom Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten.

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