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Um den Übergang des Besitzes zu regeln bedarf es einer Klausel im
Kaufvertrag. So kann der Besitz mit einem bestimmten Datum übergehen
oder vom Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers abhängig
gemacht werden.
Eigentum verpflichtet! Das weiß jeder und deswegen geht bei einer
Immobilie nicht nur der Besitz auf den neuen Eigentümer über, sondern
der Eigentümer hat auch die Rechte aus dem Eigentum (Nutzen), z.B. die
Einnahme von Miete und Pacht. Er hat aber auch die Pflichten zu tragen
(Lasten), zu denen z.B. öffentliche Beiträge und Steuern gehören.
Deshalb spricht man bei Immobilienkäufen vom Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten.
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